Automatische Weiterleitung von E-Mails auf private E-Mail-Adressen

Warum kann ich E-Mails nicht automatisch auf mein privates Postfach weiterleiten lassen?

Die automatische Weiterleitungen von E-Mails von Hochschulpostfächern auf private E-Mail-Postfächer wurden zum 31.08.2019 abgeschaltet.

Zusätzliche Informationen können Sie aus unserer Abkündigung im April 2019 finden: https://hs-h.de/abschaltung-weiterleitung

Hinter der Entscheidung zu diesem Schritt stehen technische und organisatorische Probleme:

  • Von uns nicht erkannter Spam wird automatisch Weitergeleitet
    -> Wir gefährden unsere Reputation und damit die Zustellung unserer geschäftlichen E-Mails an Dritte.
  • Von uns fälschlicherweise als Spam erkannte E-Mails werden nicht automatisch weitergeleitet.
    -> Potentiell wichtige E-Mails bleiben ungesehen, weil das Hochschulpostfach nicht eingesehen wird.
  • Ist ein Zielpostfach nicht erreichbar, bekommen wir das nicht mit und können nicht helfen. (z.B. Zielpostfach voll, E-Mail-Adresse falsch, Postfach von Anbieter gekündigt)
    -> Eine kaputte Weiterleitung fällt erst dann auf, wenn Sie bereits einige E-Mails verpasst haben!
  • Im Internet gängige Anti-Spam-Maßnahmen verhindern automatische Weiterleitungen, da wir nicht als autorisierte Absender für E-Mails von Dritten gelten. Insbesondere E-Mails von Dritten werden vom Anbieter des Zielpostfachs abgelehnt oder im Spam-Ordner einsortiert, weil sie von uns weiterverschickt wurden.
    -> Selbst wenn wir eine Weiterleitung anbieten, können wir nicht garantieren, dass die E-Mail überhaupt am Ziel und im Posteingang landet.

Zusammengefasst:

Wir können die Zuverlässigkeit der automatischen Weiterleitung von E-Mails nicht garantieren.

Sie sind aber darauf angewiesen, dass Sie Ihre E-Mails immer erfolgreich empfangen.

Um zu gewährleisten, dass Sie Ihre Informationen immer rechtzeitig erhalten, bieten wir das Hochschulpostfach an.

Sollte der Betrieb des Hochschulpostfachs gestört sein, so geben wir die Störung intern bekannt, damit für Probleme durch z.B. verpasste Fristen einfach geklärt werden können.

Letzte Änderung: 7. Februar 2024